08.09.2025
|
Erinnerung : Bei Austritt zum Jahresende Kündigung bis
zum 30.09. !!!
Wer unseren Verein zum Jahresende verlassen möchte, muss gemäß unserer
Vereinssatzung
bis zum 30.09. seine Kündigung schriftlich per Post oder email an den 1.
´Vorsitzenden schicken.
Spätere Kündigungen können nicht akzeptiert werden !
Tore an den
Gewässern immer schließen !!!
Bitte achtet darauf, dass die Tore an unseren eingefriedeten Gewässern
sowohl beim Betreten als auch
Verlassen wieder verschlossen werden müssen, um den Zugang von
unbefugten Personen zu vermeiden.
Leider gab es in diesem Jahr einige Vorfälle, wo Unbefugte sich Zutritt
zu den Gewässern
verschafft haben, weil die Tore nicht verschlossen waren.
Bei
verspäteter Rückgabe der Austauschkarten
ab sofort Konsequenzen
!!!
Leider wurden wir informiert, dass die Rückgabe der
Austauschkarten der anderen Vereinen von
einigen Vereinsmitgliedern nicht funktioniert.
Die Karten dürfen maximal 4 Tage behalten werden und müssen dann
unaufgefordert wieder abgegeben
werden, aber leider haben wir aktuell die Situation, dass diverse Karten
seit geraumer Zeit nicht
abgegeben worden sind.
Der Vorstand hat jetzt beschlossen, dass die Inhaber der Karten diese
umgehend
(aber spätestens bis zum 30.09.) beim 1, Vorsitzenden Thies Klingenberg
- Fuchsweg 15 - 25482 Appen
abzugeben bzw. dort in den Briefkasten zu werfen sind.
Geschieht das nicht, wird gegen die betreffenden Personen ein
Vereinsauschlussverfahren eingeleitet !!!
Ab 01.10.2025 neue Fischereiabgabegebühren !!!
Wie wir erfahren haben, werden die Gebühren für die Fischereiabgabe ab
dem 01.01.2026
von EUR 10,00 auf EUR 18,00 angehoben.
Bis zum 30.09.2025 können in den herkömmlichen Verkaufsstellen die
Marken noch für künftige Jahre
zum alten Preis von EUR 10,00 gekauft werden; ab dem 01.10.2025 dann
dort nur noch zum neuen Preis
von EUR 18,00 !
Wer eine Kreditkarte besitzt kann jedoch noch bis zum 31.12.2025 bis
einschließlich für das Jahr 2029
neue Marken zum alten Preis von EUR 10,00 kaufen.
Nähere Infos findet Ihr
hier.
|
05.08.2025 |
Kein Anglerfest in diesem Jahr !!!
Das in der 1. Vereinszeitung angekündigte Anglerfest im November wird
nicht stattfinden,
da sich leider kein Festausschuss gefunden hat !
Kinderangeln
Distelkuhlen 30.08.2024 !!!
Wegen des Kinderangelns im Rahmen des Ferienprogramms sind die Distelkuhlen
am Samstag,
den 30.08. von 10.00 bis 13.00 Uhr gesperrt.
Es werden auch noch Helfer/Betreuer für diese Veranstaltung gesucht !
Wer Zeit/Lust hat zu helfen bitte bei Gunnar Markner melden (Tel:
0177-7821110)
Aalbesatz !!!
Am letzten Wochenende haben wir nochmals Aale besetzt.
Insgesamt wurden nun 275 kg Aale besetzt.
Besetzt wurden die Gewässer Alsensee, Funkturmsee, Kieskuhle Appen,
Appener See,
Heidgraben, Distelkuhlen, Moorkuhle, Waldenau und Hasenmoor.

|
14.07.2025 |
Bei Eintritt
ab dem 01.07. nur noch 1/2 Beitrag in diesem Jahr !!!
Wer ab dem 01.07. in den Verein eintritt, zahl in diesem Jahr nur noch
den 1/2 Beitrag.
Die Aufnahmegebühr muss jedoch voll bezahlt werden.
Eine Übersicht unserer Gebühren findet Ihr
hier.
Aalbesatz !!!
Am Wochenende haben wir 150 kg Aale in
diverse Vereinsgewässer besetzt.

|
27.06.2025
|
Neue Gebühren für
Tageskarten !!!
Aufgrund von erheblichen Preissteigerungen für
Besatzfische und Pachten in den letzten Jahren haben wir nun auch die
Gebühren für Tageskarten für den Alsensee und Funkturmsee nach über
10 Jahren unveränderten Preisen anheben müssen.
Nähere Infos hierzu findet Ihr
hier.
|
22.05.2025
|
Infos zum
Frühjahrsbesatz !!!
Während beim Herbstbesatz der Großteil unserer Besatzfische
flächendeckend in unsere Gewässer
eingebracht wird, werden beim Frühjahrbesatz nur einzelne Gewässer mit
bestimmten
Fischarten besetzt.
Trotzdem haben wir in diesem Frühjahr einiges gemacht und hier findet
Ihr mal einen Überblick.
Besetzt wurden im Frühjahr 2025 insgesamt :
+ 650 kg Lachsforellen (Alsensee, Kieskuhle Appen &
Teufelssee)
+ 350 kg Karpfen (Waldenau & Bevern)
+ 150 kg Saiblinge (Kieskuhle Appen)
+ 200 kg Satzzander (Funkturmsee, Kieskuhle Appen, Distelkuhlen,
Moorkuhle)
Bitte das Mindestmaß von 50cm beim Zander beachten; untermaßige Fische
sind
ausnahmslos und schonend wieder zurück zu setzen !!!
Ein
paar Fotos findet Ihr auch noch
hier.
|
13.05.2025
|
PARKEN AM ALSENSEE !!!
Seit vielen Jahren / Jahrzehnten parken unsere Mitglieder am
Alsensee sowohl im Stichweg zum Feuerwehrtor (selbstverständlich ohne
dieses zu versperren) oder auf der kleinen Grünfläche vor dem Übergang
zur „Pumpenbucht“ und noch nie gab es hier irgendwelche Probleme oder
Beschwerden.
Nun gab es wohl einen Vorfall, dass ein Vereinsmitglied vom zuständigen
Ordnungsamt für Falschparken ein Strafticket erhalten hat mit der
Begründung, dass in diesen Bereichen Parken verboten ist.
Wir sind davon sehr überrascht und werden versuchen den Sachverhalt mit
dem Ordnungsamt noch zu klären.
In der Zwischenzeit empfehlen wir allen Mitgliedern nur noch auf dem
offiziellen Parkplatz vor dem Eingang zur Badeanstalt zu parken (zu
mindestens an Werktagen tagsüber).
Sobald wir hierzu Neuigkeiten haben, werden wir diese hier
veröffentlichen.
|
06.05.2025
|
Gemeinschaftsangeln am Nordostseekanal
!!!
Der KSFV Pinneberg führt am 08.06.2025 ein Angeln am Nordostseekanal
(NOK) durch.
Nähere Informationen zum Angeln und zur Anmeldung findet Ihr
hier.
|
28.04.2025 |
Sonderbesatz mit Saiblingen
!!!
Wir haben im Rahmen unseres Frühjahrbesatz
auch einen Sonderbesatz von
150 kg Saiblingen in der Kieskuhle Appen durchgeführt.
Wir hoffen, dass dieser Besatzversuch Erfolg haben wird und auch einige
dieser wunderschönen Fische gefangen werden.
Da die Besatzsperre auch bereits abgelaufen ist, darf ab sofort auf
diese Fischart
geangelt werden.
Gefangene Saiblinge sind in der freien rechten
Spalte der Fangkarte einzutragen !
NICHT in der Spalte "Forellen" !!!


|
18.03.2025 |
Gewässersperrungen beachten
!!!

Neue Gewässerwartsausweise
!!!
Unsere Gewässerwarte wurden
mit neuen vereinsinternen Ausweisen ausgestattet mit denen sie
sich bei ihren Kontrollgängen ausweisen können.
(Unsere Fischereiaufseher haben bekanntermaßen offizielle Ausweise.)
Alle Ausweise tragen den den Namen des jeweiligen Gewässerwart.
Die Ausweise sind auch von unserem 2. Vorsitzenden Gunnar Markner
original unterschrieben und haben auf der Rückseite einen
Originalstempel von ihm, so dass die Ausweise nicht nachgemacht werden
können.
Hinweis : Gemäß unserer Gewässerordnung müssen alle Mitglieder
ihre Angelpapiere vorzeigen, soweit sich die Fischereiaufseher und
Gewässerwarte ausweisen können.
Darüber hinaus darf jedes Vereinsmitglied durch Vorzeigen des grünen
Mitgliedsausweis ebenfalls ihm unbekannte Angler kontrollieren.

Waffenrechtliche Informationen für Angler
!!!
Ende 2024 wurde das Recht zum Führen von Messern weiter beschränkt.
Ein Messer „führt“, wer es außerhalb der eigenen Wohnung zugriffsbereit
(= wenn es mit bis zu drei Handgriffen erreicht werden kann) bei sich
trägt.
Messer jeglicher Art dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen
(Ausstellung, Disko, Kino, Markt, Sportereignis, Volksfest) und im
Personenfernverkehr nicht geführt werden, egal, wie das Messer
beschaffen ist.
Die Bundesländer können durch Rechtsverordnung regeln, dass Städte und
Gemeinden weitere Verbotszonen einschließlich des Personennahverkehrs
einrichten.
Bei Veranstaltungen und in Verbotszonen dürfen Messer daher nur „nicht
zugriffsbereit“ transportiert werden.
An anderen Orten erlaubt ist
das Führen feststehender Messer
mit einer Klingenlänge bis 12 cm und (Taschen)Messer,
deren klappbare Klinge nicht einhändig feststellbar ist, sowie weitere
Messer, sofern ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt.
So könnte etwa für einen großen gefangenen Fisch ein Filetiermesser mit
einer Klingenlänge von mehr als 12 cm erforderlich und deshalb vom
Verbot ausgenommen sein, aber nur am Ort und zu der Zeit des anerkannten
Einsatzes.
Generell nicht geführt werden dürfen Einhandmesser.
Diese sind technisch so konzipiert, dass sie in einer Hand gehalten und
die Klinge mit dem Daumen derselben Hand geöffnet und festgestellt
werden kann.
Für sie greift auch kein Ausnahmegrund, weil das waidgerechte Versorgen
gefangener Fische mit erlaubten Messermodellen erfolgen kann.
Messer, die nicht geführt werden dürfen, sind in einem verschlossenen
Behältnis zu transportieren.
Dies gilt zum Beispiel für den Weg zum Angeln in öffentlichen
Verkehrsmitteln (Personenfernverkehr, -Nahverkehr, wo es verboten ist).
Nicht nur das Führen, sondern bereits der Besitz (zu
Hause) ist generell verboten für Springmesser,
ausgenommen die Klinge springt seitlich aus dem Griff heraus, der
herausragende Teil der Klinge ist höchstens 8,5 cm lang und nicht
zweiseitig geschliffen, Fallmesser, Faustmesser und Faltmesser (Butterflymesser/Balisong).
Quelle: Robert Vollborn, Geschäftsführer LAV-SH
|
25.02.2025 |
Kurzbericht zur Hauptversammlung vom 21.02.2025
!!!
In
Stichpunkten die wichtigsten Infos / Beschlüsse von der diesjährigen
Hauptversammlung :
- Nur 63
stimmberechtigte Mitglieder waren anwesend.
-
Ellen Grimm wurde für weitere 5 Jahre als Kassenwartin wieder gewählt.
- Andreas
Berg
wurde als neuer Schriftführer gewählt.
- Der
Haushaltplan 2025 sieht u.a. einen Rekord beim Besatzetat von EUR 65.000,00
vor.
- Die 2.
Ausgabe unserer Vereinszeitung "Der Anbeißer" wird auch in
diesem Jahr nur noch auf der
Homepage
veröffentlicht und nicht mehr an alle Mitglieder per Post geschickt.
-
Hannchen Langhans und Horst Gruba wurden zu neuen Ehrenmitgliedern
ernannt.
- Peter
Boenigk übernimmt künftig den Festausschuss beim An- und Königsangeln.
- Leider
hat sich kein Festausschuss für das Anglerfest gefunden.
Sollten sich hierfür kurzfristig niemand finden, wird es leider nicht
stattfinden.
Interessenten melden sich bis bitte bis zum 20.03. beim Vorstand.
Nicht vergessen : Hechte und Zander haben
aktuell Schonzeit !!!
Bitte denkt daran, dass aktuell Zander und Hechte Schonzeit haben und
bis inklusive dem 30.04.
nicht mit Köderfischen und Kunstködern geangelt werden darf !
Bitte die gesonderten Schonzeiten am "Schnelsener Moor" und in "Sparrieshoop"
beachten.
Fangstatistik
2024 online !!!
Die (vorläufige) Fangstatistik 2024 ist jetzt online und
ist hier
herunter zu laden.
Das Fangergebnis ist cirka 15 % höher als 2023 !
Leider fehlen noch fast 200 Fangkarten, so dass noch etliche Fänge nicht
erfasst sind !
Wir weisen darauf hin, dass man nur mit gültigen
Papieren für das Jahr 2025 angeln darf
und laut Vorstandbeschluss bekommt jeder ohne Angelpapiere künftig eine
Angelsperre
von 1 Monat !!!.
|
04.02.2025 |
Der neue
"Der Anbeißer" ist online !!! Alle
aktuellen Neuigkeiten findet Ihr in Ausgabe 01/2025 unserer
Vereinszeitung.
Besatzbilder online gestellt !!!
Etliche Fotos vom letzten Herbstbesatz findet Ihr
hier.
Neue Termine für Fischereinscheinkurse !!!
Die neuen Termine für die Fischereinscheinkurse für das 1. Halbjahr
2025
stehen fest. Nähere
Infos gibt es hier.
Ausgabe
der Austauschkarten !!!
Die Austauschkarten für andere Vereine gibt es weiter bei Fisherman's in
Pinneberg und sind
natürlich auch weiterhin kostenlos.
Leider gab es in den letzten Jahren Probleme mit der Rückgabe und es
wird hiermit daran
erinnert, dass man die Karten nur 3 bis maximal 4 Tage behalten darf und
dann wieder
bei Fisherman's zurück geben muss.
Zusätzlich muss künftig ein Formular ausgefüllt werden und man seinen
Mitgliedsausweis/Sportfischerpass vorzeigen.
Das Formular kann man entweder direkt bei Fisherman's vor Ort ausfüllen
oder auch schon zu Hause.
Das Formular findet Ihr
hier.
Aktion : 20 %
für alle unsere Mitglieder bei NYORD COOKING !!!
Alle unsere Mitglieder erhalten aktuell einen Rabatt von 20 % bei NYORD
COOKING.
Klickt auf das u.a. Bild und dann kann jeder mal stöbern, ob er was von
dem angebotenen
Sortiment gebrauchen kann.
Der Gutscheincode lautet: RELLAU2025

|
19.12.2024 |
Herbstbesatz erfolgreich abgeschlossen !!!
Es zog sich zwar mit dem Besatz bis diese Woche hin, aber aufgrund
der milden Temperaturen
und der neuen Besatzsperre vom 01.12. bis 31.12 hatten wir wenig Druck
und konnten
Lieferung für Lieferung erwarten und in die Gewässer einbringen.
Am Ende konnten wir mal wieder auch unseren Besatzplan übererfüllen, was
uns sehr freut,
da unsere Lieferanten erneut sehr zuverlässig waren.
Die Besatzfische waren mal wieder von bester Qualität und alle Helfer waren
sehr zufrieden.
Die aktuelle Besatzliste für das Jahr 2024 findet Ihr
hier.
Bilder von den Besatzmaßnahmen werden noch nachgereicht ... .
Besatzsperre
und Schonzeiten beachten
!!!
Es darf nur mit gültiger Erlaubniskarte, Beitragsmarke und
Fischereiabgabe geangelt werden.
Ebenso bitte beachten, dass aktuell eine Besatzsperre bis zum 31.12.
gilt.
(Ausnahme : Schnelsen, Bevern, Sparrieshoop und Waldenau)
Ab dem 1. Januar bis zum 30.04. darf nicht mit Kunstködern
und Köderfisch
geangelt werden;
Zander und Hechte haben Schonzeit-
(Ausnahme : Sparrieshoop und Schnelsen; bitte hier die gesonderten
Gewässerordnungen beachten.)
Umtausch der
Fangkarten und Neuaufnahmen ab sofort möglich
!!!
Der Umtausch der Fangkarten und die Bearbeitung von Aufnahmeanträgen ist
ab sofort möglich
bzw. wurde bereits von einigen Mitgliedern in Anspruch genommen.
Die alten Fangkarten sind nur bei 1. Vorsitzenden einzuschicken und die
neuen Fangkarten
werden dann per Post zugeschickt.
Ein persönlicher Umtausch ist nicht möglich.
Ebenso können wir ab sofort Aufnahmeanträge von Neumitgliedern für 2025
bearbeiten.
Diese Aufnahmeunterlagen sind ebenfalls nur an den 1. Vorsitzenden Thies
Klingenberg zu senden.
Termine für die Gewässerdienste 2025 online gestellt !!!
Die neuen Termine für die Gewässerdienste in 2025 findet Ihr
hier.
Frohe Weihnachten !!!
Der Vorstand wünscht
allen Mitgliedern und Familien sowie allen anderen Anglern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Neue Jahr.
|
25.11.2024
|
Verlängerung der Besatzsperre in Sparrieshoop bis zum 05.12.-24.00 Uhr
!!!
Wie unser Partnerverein SAV "Elmshorn-Barmstedt" uns
mitgeteilt hat, gab es
eine Verzögerung beim Besatz in Sparrieshoop und das Gewässer ist nun
bis zum 05.12.-24.00 Uhr gesperrt und darf erst ab dem 06.12. wieder
beangelt werden.
Wir danken für Euer Verständnis !
|
06.11.2024
|
Neue
Besatzschonzeit vom 01.12. bis 31.12. beachten !!!
Wie
bereits bekannt gegeben, gibt es gesetzliche Bestimmungen, die es
erfordern, dass wir nach der Einbringung von Besatz, die Gewässer
mindestens 2 Wochen sperren, um die Fische zu schonen.
Daher hat der Vorstand beschlossen erneut im Herbst (also dann wenn
unser Hauptbesatz in alle Gewässer eingebracht wird), eine komplette
Schonzeit für alle zu besetzenden Gewässer und Fischarten von 01.12. bis
31.12. zu erlassen, damit wir entsprechend zeitlich flexibel sind, da
wir die Besatztermine nicht genau im Vorwege festlegen können und diese
abhängig von Wetter & Fangglück unserer Lieferanten und deren Termine
sind.
Auf den aktuellen Fanglisten steht noch die alte Besatzsperre (15.11.
bis 14.12.).
Diese ist nicht mehr gültig und die neue Besatzsperre vom 01.12. bis
31.12. gilt.
Die Besatzsperre gilt in diesem Jahr nicht für folgende Gewässer :
- Sparrieshoop
(Besatzsperre
vom 13.11. 00.01 Uhr bis 28.11. 24.00 Uhr beachten !!!)
- Schnelsener Moor
- Waldenau
- Bevern
Neuaufnahmen
erst wieder ab 2025
!!!
Aus verwaltungstechnischen Gründen können wir neue Mitglieder erst
wieder zum
1. Januar 2025 aufnehmen.
Eine Bearbeitung der Aufnahmeanträge ist ab dem 15. Dezember möglich.
Teufelssee :
Graskarpfen dürfen ab sofort entnommen werden
!!!
Nach Beschluss des Vorstandes und der Gewässerwarte dürfen am Teufelssee
ab sofort Graskarpfen auch entnommen werden !
|
|
Jugendgruppe
beendet ein erfolgreiches Veranstaltungsjahr !!!
Unsere Jugendgruppe hatten einen erfolgreichen Jahrsabschluss ihrer
Veranstaltungen.
Zum Königsangeln waren über 20 Teilnehmer/-innen gekommen:
Die Fänge waren je nach Platzwahl recht unterschiedlich.
Während einige Teilnehmer zu kämpfen hatten, überhaupt einen Fisch ans
Band zu bekommen,
hatte der eine oder andere Jugendliche mehr Fangglück ... .



|
18.09.2024
|
Bei Austritt zum Jahresende Kündigung bis
zum 30.09. !!!
Wer unseren Verein zum Jahresende verlassen möchte, muss gemäß unserer
Vereinssatzung
bis zum 30.09. seine Kündigung schriftlich per Post oder email an den 1.
´Vorsitzenden schicken.
Spätere Kündigungen können nicht akzeptiert werden !
Gewässersperre Alsensee vom 05.10. bis zum
20.10. !!!
Bitte beachtet, dass der Alsensee von Sa., den 05.10. - 00.01 Uhr bis So., den
20.10. - 14.00 Uhr für die Angelei
gesperrt ist !
Neue
Beiträge/Gebühren ab 2025
!!!
Auf
der Hauptversammlung wurden folgende neue Gebühren bzw. Beiträge
beschlossen, welche
ab dem 01.01.2025 gelten werden :
Jahresbeitrag Erwachsene : EUR 100,00 (bislang EUR 87,00)
Jahresbeitrag Jugendliche : EUR 40,00 (bislang EUR 37,00)
Arbeitsdienstersatzgeld : EUR 50,00 (bislang EUR 30,00)
Alle
anderen Gebühren und die Beiträge für passive Mitglieder bleiben
unverändert.
Der neue
"Der Anbeißer" ist online !!! Alle
aktuellen Neuigkeiten findet Ihr in Ausgabe 02/2024 unserer
Vereinszeitung.
|